Vorsorge

Bestattungsvorsorge – Informationen von Ihrem Bildhauermeister in Essen

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Im Folgenden haben wir Ihnen ein paar Informationen zum Thema Vorsorge zusammengestellt. 

Vorsorge: die letzten Dinge ordnen

  • Gedanken zur eigenen Bestattung

    Das Thema Tod wird häufig an die Seite gedrängt – niemand denkt gerne daran. Erst mit zunehmendem Alter wird es für die meisten Menschen relevant. Aber ein Schicksalsschlag ist nicht altersabhängig. Dabei denken die meisten noch am ehesten an testamentarische Verfügungen und die wenigsten treffen Vorkehrungen für die eigene Bestattung.


    Wer dies bereits im Vorfeld ordnet, erspart seinen Hinterbliebenen die Entscheidung in Eile und Unsicherheit, ob es den persönlichen Wünschen entsprochen hätte. Deshalb ist es ratsam, sich zu Lebzeiten Gedanken zu machen und Entscheidungen zu treffen.


     


    ·      Gibt es ein Familiengrab und will man dort beerdigt werden?


    ·      Liegt das Familiengrab am Ort der Hinterbliebenen (Grabpflege)?


    ·      Besteht eine Verlängerungsmöglichkeit, um spätere Beisetzungen von Familienangehörigen zu ermöglichen?


    ·      Wo möchte man begraben werden?


    ·      Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung sein? (Bei einer Feuerbestattung müssen Sie schon zu Lebzeiten eine entsprechende handschriftliche Erklärung hierüber abgeben.)


    ·      Bestehen besondere Wünsche für die Bestattung (Trauerfeier, Sarg, Blumenschmuck)?


    ·      Halten Sie Ihre Wünsche in einem separaten Schreiben fest, das am besten im Familienstammbuch aufbewahrt wird.

  • Testament – Wozu ein Testament?

    Auch wer über kein Vermögen verfügt, sollte mit einem Testament die Regelung seines Erbes vornehmen. Das ist die einzige Möglichkeit, den eigenen Vorstellungen entsprechend die Verteilung des eigenen Hab und Gutes zu regeln. Geben Sie Ihren Angehörigen und Ihren Freunden Sicherheit und ersparen Sie ihnen Gewissenskonflikte und Streit.


    Ohne eine Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrags bestimmt das Gesetz mit der gesetzlichen Erbfolge die Bestimmung der Erben. Danach erben der Ehepartner und die Verwandten. Sind keine Erben vorhanden, fällt der Nachlass dem Staat zu. Das deutsche Erbrecht erlaubt Ihnen, in Ihrem Testament nach eigenem Gutdünken über Ihren Nachlass zu verfügen.

  • Wer sollte ein Testament verfassen?

    ·      vermögende Personen, insbesondere wenn die Erbschaft- und Schenkungssteuer-Freibeträge überschritten werden


    ·      Patchwork-Familien, also bei Wiederverheiratung und Kindern aus vorheriger Ehe oder Partnerschaft


    ·      nichteheliche Lebensgemeinschaften


    ·      Familien mit Kindern


    ·      Immobilienbesitzer


    ·      wenn „Schwarze Schafe“ in der Familie sind


    ·      wenn nichteheliche Kinder vorhanden sind


    ·      wenn von der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge abgewichen werden soll


    ·      wenn die Erben verschuldet sind

  • Checkliste für den Trauerfall

    Der Tod eines Angehörigen ist eine schmerzhafte und belastende Situation. Trauergefühle beherrschen das Denken. Dennoch müssen ganz sachliche Entscheidungen getroffen werden.

     

    Unsere Checkliste für den Trauerfall soll Ihnen dabei helfen, nichts zu vergessen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Einen ausführlichen Leitfaden für den Trauerfall erhalten Sie bei Aeternitas.

  • Warum ein Grabmal?

    ·      Weil das Grabmal Sinnbild und Ausdruck ist für die Beziehung zum Verstorbenen und die Beziehung zum Verstorbenen sichtbar macht. Das Grabmal ist das in Stein gemeißelte Bekenntnis zum Verstorbenen.


    ·      Weil das Grabmal den Ort kennzeichnet, an dem alle Trauernden ihre Gefühle ausdrücken können und dürfen.


    ·      Weil sich im Grabmal zeigt, was uns (vor und auch nach dem Tod) mit einem geliebten Menschen verbunden hat.


    ·      Weil die Einzigartigkeit des verstorbenen Menschen im Grabmal noch lange Zeit für alle sichtbar bleibt.


    ·      Weil sich im Grabmal der Schmerz über das Loslassen müssen von einem verstorbenen Menschen zeigen kann, aber auch die Bereitschaft und Fähigkeit zum Loslassen können.


    ·      Weil das Grabmal das Ende eines gemeinsamen Weges im Leben markiert und den Ausgangspunkt für einen neuen Wegabschnitt, den ich ohne den Verstorbenen beschreiten muss.


    ·      Weil sich im Grabmal der Dank für die gemeinsamen schönen und schmerzlichen Erfahrungen zeigen kann, die mich geprägt, gefestigt und verändert haben.


    ·      Weil man sich im Grabmal noch einmal öffentlich und dauerhaft zur Liebe zum verstorbenen Menschen bekennen kann.


    ·      Weil das Grabmal auch Kindern und Kindeskindern, denen es versagt blieb, den verstorbenen Menschen kennenzulernen, den Verstorbenen unmittelbar in Erinnerung (wach-)hält.


    ·      Weil das Grabmal der Bezugspunkt für den letzten Dialog ist und Halt gibt in der Trauersituation.

  • Grabmalgestaltung

    Auf dem Friedhof erinnern sich Menschen derer, die vor ihnen waren. Man setzt sich hier auch mit dem eigenen Leben und dem eigenen Sterben auseinander. Man darf traurig sein, weinen, Gespräche mit sich und dem Verstorbenen führen, ohne dass sich jemand daran stoßen würde.


    Jeder Friedhof hat einen eigenen Charakter und durch die Friedhofssatzung wird u. a. geregelt, welche Vorschriften hinsichtlich des Grabmals und der Bepflanzung bestehen. Die Folge muss nicht die Uniformität der Grabmale sein – es soll verhindert werden, dass einzelne Grabmale durch ihre Masse benachbarte Grabmale optisch erdrücken. Sprechen Sie uns an, wir gestalten auf Wunsch gerne - auch gemeinsam mit Ihnen - ein individuelles Grabmal

  • Die Grabpflege

    Wer kümmert sich um das Grab? Diese Frage bereitet vielen Menschen Sorge. Häufig wohnen die nächsten Verwandten nicht am Ort oder sind nicht bereit, die Grabpflege zu übernehmen. Mit dem Abschluss eines so genannten Dauerpflegeverträgen kann Vorsorge getroffen werden. Sprechen Sie hierzu eine Gärtnerei an, die Grabpflege durchführt. Sie bezahlen einen bestimmten Betrag - abhängig von der Dauer und ihren Wünschen - und die Grabpflege ist sichergestellt. Es besteht insoweit kein Grund, sich anonym bestatten zu lassen oder zur Erleichterung der Grabpflege eine Urnenbestattung zu wählen. Durch die richtige Vorsorge für die spätere Pflege kann jede mögliche Bestattungsart frei gewählt werden.


    Die Berufsorganisation der Friedhofsgärtner garantiert, dass alle Arbeiten vertragsgemäß ausgeführt werden. Die Friedhofsgärtner-Genossenschaften und regionalen Treuhandstellen verwalten die Vertragssumme und kontrollieren regelmäßig die einwandfreie Ausführung der vereinbarten Leistungen.

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